Anerkennung Medizinstudium Bulgarien Ärztekammer

Darum ist das Medizinstudium in Bulgarien in Deutschland anerkannt

„Ist das Medizinstudium in Bulgarien in Deutschland anerkannt? Muss ich eine extra Prüfung ablegen?“

Eine wichtige Frage, die ich häufig bekomme. In diesem Artikel gebe euch eine ausführliche Antwort zur Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen im Ausland. Insbesondere im Bezug auf das Medizinstudium in Bulgarien.

Gleich vorab: Ja, die englischsprachigen Studiengänge und Abschlüsse in Medizin und Zahnmedizin die innerhalb der EU und der Schweiz absolviert wurden sind nach dem europäischen Studiensystem konzipiert und der Abschluss ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz voll anerkannt. Man kann nach dem Medizinstudium seinen Abschluss übersetzen lassen und direkt die Approbation in Deutschland beantragen. So kann man in Deutschland sofort als Assistenzarzt oder Assistenzzahnarzt los legen. Eine zusätzliche Prüfung gibt es nicht.

Auch einzelne Studienabschnitte des Medizinstudiums in Bulgarien bekommt man in Deutschland anerkannt:

In Deutschland sind auch die einzelnen Studienabschnitte des Medizinstudiums in Bulgarien anerkannt, so dass man z.B. nach dem 2. oder 4. Semester in Bulgarien die Möglichkeit hat, in ein höheres Fachsemester nach Deutschland zu wechseln.

Die EU Berufsanerkennungsrichtlinie:

Bei dem EU Gesetz welches die Anerkennung der Berufsabschlüsse gewährleistet, handelt es sich um die EU Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit der Richtlinie 2006/100/EG.

Genau diese Richtlinien regeln die berufliche Anerkennung im Bereich der sogenannten reglementierten Berufe zu denen auch der Arztberuf zählt. Die Richtlinie gilt für alle EU Mitgliedstaaten und die Schweiz. Jeder Abschluss der innerhalb der EU und der Schweiz absolviert wurde, muss in der Schweiz und der Eu anerkannt werden.

EU-Richtlinien in Deutscher Legislative umgesetzt

Darunter fällt selbstverständlich auch der Abschluss eines Medizinstudiums. 2005 wurde diese Richtlinie beschlossen und die einzelnen Mitgliedsstaaten hatten zwei Jahre um die Richtlinie in ihre nationalen Gesetze zu implementieren. In Deutschland ist die Richtlinie in den fachgesetzen und Verordnungen umgesetz worden, und wird auch von vielen Ärzten und Zahnärzten bereits genutzt.

Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit:

Die EU hat am 18. Januar 2016 die Berufsanerkennungsrichtlinie nochmal reformiert. Es ist nun auch noch die Dienstleistungsfreiheit und eine Niederlassungsfreiheit hinzugekommen.

  • Dienstleistungsfreiheit bedeutet, man kann sich zB in Deutschland ärztlich niederlassen, aber auch mal ein paar Wochen zB in Österreich oder der Schweiz ärztlich tätig sein.
  • Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass sich EU-Ärzte überall innerhalb der Eu und der Schweiz niederlassen dürfen.

Wer das ganze selbst recherchieren möchte um sicher zu gehen, kann sich telefonisch beim Landesprüfungsamt (LPA) seines jeweiligen Bundeslandes rückversichern. Bei den Medizinern ist das LPA des Bundeslandes zuständig in dem man geboren ist. Bei Zahnmedizinstudenten ist das LPA des Bundesland zuständig, in dem man aktuell gemeldet ist. Alternativ kann man sich auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) informieren.

Wichtige Links zur Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen im Ausland

Für alle die sich die nochmal versichern wollen, dass das auch so stimmt folgen hier die original Quellen der Verordnungen und Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin.

Hiermit steht fest: In Deutschland wird ein Bulgarischer Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin anerkannt. In Deutschland anerkannt sind zudem auch einzelne Studienabschnitte und Studienleistungen z.B. aus den vorklinischen Semestern des Medizinstudiums oder auch des Zahnmedizinstudiums in Bulgarien.

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