Gastbeitrag zum BVG-Urteil

Zum Artikel:

Auf Facebook bin ich auf einen meiner Meinung nach sehr interessanten und kritischen Beitrag zum BVG-Urteil gestoßen. Für meine Blog-Besucher habe ich nachgefragt und darf euch den Beitrag jetzt auch auf „Marcel in Bulgarien“ präsentieren!

Autor nachfolgenden Artikels: Simon Benz, Politikwissenschaften

Was bedeutet das BVG-Urteil für Bewerber der Medizinstudiengänge?

Ich habe mir mal ein wenig die Mühe gemacht, das Urteil und die Konsequenzen etwas genauer an zu schauen. Wer bessere Infos hat gerne kritisieren! Ich schreibe das hier, weil ich beim normale Nachrichten durchschauen (Süddeutsche, Zeit, Spiegel etc.) gemerkt habe, dass dort teilweise das Gegenteil von der anderen Zeitung behauptet wird, weil scheinbar der schnelle Artikel wichtiger war als ein bisschen Recherche…. naja und als Politikwissenschaftler kann ich ja nun endlich mal was fachliches beitragen.

1. Was sagt ein BVG Urteil aus:

Ein BVG-Urteil sagt nicht, was für Gesetze es geben soll, sondern was an den vorhandenen so nicht passt.

2. Was auf jeden Fall nicht passt:

Dass Unis nicht nach Befähigung auswählen. Das bezieht sich vor allem auf Wartezeitenregelungen und Ortspräferenzen, auch auf unterschiedliche Abianforderungen in unterschiedlichen Ländern. Heißt, nur weil jemand in der Wunschstadt studieren will, kann er/sie nicht besser Medizin. Nur weil jemand lang wartet, wird er/sie kein besserer Arzt. Die Vergleichbarkeit von Abiture in D ist im Urteil etwas wirdersprüchlich. Einerseits ist es ok, die Abinote zu nehmen als Kriterium, andererseits muss aber ein Ausgleich gefunden werden. Wie das gehen soll, lässt so ein Urteil offen. Ein weiteres Thema im Urteil ist die Unabhängigkeit der jeweiligen Unis, die in D sehr wichtig genommen wird. So sollen auch weiterhin einzelne Unis individuelle Kriterien anwenden dürfen, es wird aber explizit eine stärkeren Vereinheitlichung durch den Gesetzgeber gefordert. Wie das aussehen kann?

3. Mögliche Änderungen:

Die Änderungen sollen bis Ende 2019 beschlossen sein, ab wann was dann gilt ist nochmal was anderes. Rückwirkend kann eh nix geändert werden. Es gibt einen konkreten Vorschlag https://www.bvmd.de/fileadmin/user_upload/2017-07_Vorschlag_fur_ein_neues_Auswahlverfahren_von_MFT_und_bvmd.pdf, der ua. von den Studierenden stammt. Ob die dort vorgeschlagenen Änderungen kompatibel mit dem Urteil sind, und ob sie umgesetzt werden, weiß noch keiner. Gibt aber vielleicht ne Idee, in welche Richtung es gehen könnte. Knapp gesagt: 40% Abi, 40% ein einheitlicher Test (TMS ähnlich, vllt. auch mit Wissenssachen wie beim HamNat , 10% Berufserfahrung, 10% soziale Kompetenzen (auch in Form eines unpersönlichen Papier/Computer-Testes). Im BVG-Urteil wird aber explizit auf „einheitliche persönliche Interviews der Hochschulen“ hingewiesen. Auch in wie fern dieser Vorschlag geprüft wird, welche anderen es gibt, das weiß ich nicht. Abgesehen davon haben die Kultusministerkonferenz, der Marburger Bund, die Parteien etc. sicher noch unterschiedliche Empfindlichkeiten, die berücksichtigt werden….

4. Was wird sich jetzt konkret für Bewerber der Medizinstudiengänge verändern?

Was bedeutet das für jemanden, der/die jetzt Medizin studieren will? Erst einmal gar nichts. In 1-3, eher 3 Jahren wird sich etwas ändern. Die Ortswahl wird dann nicht mehr wichtig sein. Ein Standarttest unabhängig vom Abi schon. Abinote wird weiterhin wichtig sein, ob man so schnell nen Regelung findet die Note landesweit vergleichbar zu machen, da bin ich skeptisch. Ausweg könnte sein, jemandem in dem Bundesland einen Vorteil zu geben, in dem man Abi gemacht hat. Aber das würde ja dann wieder Heimatgebundene vor Qualifizierten bevorzugen. Mensch merkt, da gibt es noch Haken.

Autor: Simon Benz, Politikwissenschaften

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